Nachdem die Tarifverhandlungen im Frühjahr dieses Jahres mit einem Tarifabschluss endeten, dürfen sich auch die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben der Maler- und Lackiererbranche über ein höheres Ausbildungsentgelt freuen. Zum 1. August 2025 steigt ihr Ausbildungslohn um jeweils 50 Euro, und zwar unabhängig vom Ausbildungsjahr. Konkret bedeutet dies eine Ausbildungsvergütung von 850 Euro im ersten Ausbildungsjahr, von 935 Euro im zweiten und 1.100 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Nicht tarifgebundene Malerbetriebe dürfen den tarifvertraglichen Ausbildungslohn um maximal 20 Prozent unterschreiten (§17 Absatz 4 BBiG) , wobei von diesen Betrieben zudem die allgemeine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungsvergütung zu beachten ist, die als Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden darf. Die Mindestausbildungsvergütung wird jährlich zum 1. Januar vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) gemäß §17 Absatz 2 BBiG berechnet und bekannt gegeben. Die für das Jahr 2025 geltenden gesetzlichen Mindestvergütungen für Auszubildende können hier abgerufen werden (externer Link): Mindestausbildungsvergütung 2025
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