Die nordrhein-westfälischen Arbeitsschutzbehörden kontrollieren ab sofort schwerpunktmäßig die Einhaltung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz und weitere arbeitsplatzbezogene Infektionsschutzregelungen wie etwa die Einhaltung von Hygieneschutzkonzepten und die Umsetzung der Homeoffice-Pflicht wie das NRW-Arbeitsministerium Mitte der Woche mitteilte.
„Wir befinden uns in einer sehr kritischen Phase der Pandemie. Hier trifft auch die Arbeitgeber und Beschäftigten eine große Verantwortung. Das hat der Bundesgesetzgeber mit der 3G-Regelung am Arbeitsplatz noch einmal sehr deutlich gemacht. Die Regelungen müssen aber auch eingehalten und kontrolliert werden. Dabei stehen nicht nur die kommunalen Behörden in der Verantwortung. Auch wir als Landesregierung kommen unserer Verantwortung mit dem Einsatz der Arbeitsschutzbehörden nach“, erklärt Arbeitsschutz- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und macht unmissverständlich deutlich: „Die Behörden vor Ort werden scharf vorgehen: Wer sich nicht an die Regeln hält oder sogar mit gefälschten Test- und Impfnachweisen erwischt wird, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.”
Konkret heißt das: Wer erwischt wird, für den wird es teuer. Arbeitgebern, die die 3G-Kontrollen nicht umsetzen, droht ein Bußgeld von mindestens 1.000 Euro. Sofern Beschäftigte sich ohne die ausreichenden Nachweise in den Arbeitsstätten aufhalten, drohen auch ihnen Bußgelder in Höhe von 250 Euro. Sollte die Nutzung gefälschter Nachweise auffallen, droht zudem ein strafrechtliches Verfahren.
Die Durchführung von Schwerpunktkontrollen dieser Art durch die Arbeitsschutzbehörden der Länder dürfte in anderen Bundesländern ebenfalls kurzfristig umgesetzt werden.