Bleiben Handwerker, die unwissend mangelhaftes Material verarbeiteten, nach aktueller Rechtslage auf den Kosten für Aus- und Wiedereinbau sitzen, wird sich dies ab 1. Januar 2018 ändern. Aber auch im Bauvertragsrecht wird es einige interessante Änderungen geben.
Ausführliche Informationen zu den Ein- und Ausbaukosten und was sich sonst noch so im Bauvertragsrecht ändern wird, liefert das E-Magazin „Neue Regeln für Ein- und Ausbaukosten und Bauverträgen“ des ZDH. Dieses kann abgerufen werden unter https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/ZDH_Flyer_Bauvertragsrecht/