Verzugszinssatz weiter auf historischem Tiefstand

Verzugszinssatz weiter auf historischem TiefstandDer Basiszinssatz wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres durch die Deutsche Bundesbank angepasst. Dieser Wert ist für die Berechnung der gesetzlichen Verzugszinsen von großer Bedeutung. So legt das Bürgerliche Gesetzbuch fest, dass der gesetzliche Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und unter Kaufleuten 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 1 BGB) liegt.

Seit einem Jahr befindet sich der Basiszinssatz auf einem historischen Tiefstand von -0,88 Prozent. Das mindert den gesetzlichen Verzugszinssatz erheblich. Und das bleibt auch weiterhin so. Daran ändert sich auch nach dem 1.7. 2017 nichts. 

Konkret bedeutet das: Durch den negativen Basiszinssatz von weiterhin -0,88 Prozent beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz unter Kaufleuten nur noch 8,12 Prozent und bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern 4,12 Prozent.

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