Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung geht abermals in die Verlängerung. Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Eine entsprechende Verlängerung der telefonischen Krankschreibung um weitere drei Monate wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bereits am 17. Juni 2021 beschlossen. Das Bundesgesundheitsministerium hat zwischenzeitlich sein O.K. gegeben. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, wodurch die Verlängerung formal vollzogen wird, steht noch aus, wird aber in Bälde erwartet. Die Sonderregelung gilt bis 30. September 2021.
Trotz rückläufiger Infektionszahlen hält der G-BA Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nach wie vor für notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tagen krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Tage kann eine Folgebescheinigung ausgestellt werden.
Von dieser Ausnahmeregelung erfasst ist im Übrigen auch die technisch weitergehende Videotelefonie, die begrifflich von der Telefonie als umfasst anzusehen ist.