Mehrwertsteueränderung: Fehler vermeiden – Rechnungsentwurf nutzen

Umsatzsteuer richtig ausweisen: Rechnungsentwurf nutzen

Der Stichtag rückt in greifbare Nähe. Am 1. Juli 2020 wird die Mehrwertsteuer temporär bis Ende des Jahres gesenkt. Diese Mehrwertsteueränderung verlangt der Bauwirtschaft einiges an Aufmerksamkeit ab. Gab es bis dato immer nur Mehrwertsteuererhöhungen wie zuletzt am 1.1.2007, so steht den Unternehmen jetzt zunächst eine Senkung auf 16% und zum Jahreswechsel wieder eine Erhöhung um 3% ins Haus.

Im Malerbüro muss daher besonders aufmerksam gearbeitet werden. Wird versehentlich die Umsatzsteuer zu niedrig ausgewiesen, wird dem Finanzamt dennoch die gesetzlich vorgeschriebene, höhere Umsatzsteuer geschuldet. Und wird die Umsatzsteuer zu hoch ausgewiesen, so wird die tatsächlich ausgewiesene und nicht die gesetzlich geforderte, niedrigere Umsatzsteuer fällig. Bei einer Falschausweisung ist also in jedem Fall zunächst das Finanzamt der Gewinner. Wird der Fehler bemerkt, kann natürlich eine Rechnungsberichtigung erfolgen. Doch dies ist mit Mehrarbeit verbunden. „Gut schreiben, neu schreiben“ heißt das [Weiterlesen…]

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