Der Kunde spart Steuern. Der Handwerker ist in der Pflicht. In Deutschland können Privatpersonen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen pro Jahr 20 Prozent der Aufwendungen für Handwerkerleistungen, höchstens jedoch 1.200,00 EUR, von der Steuer absetzen. Dies regelt §35a Abs. 3 EStG. Das ist für den Steuerpflichtigen eine schöne Sache. Damit der … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Handwerkerrechnung: Rechtsanspruch des Kunden auf Ausweis des Lohnanteils