Das neue Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen. Die folgenden sollten Maler und Stuckateure kennen. 1) Anhebung der GWG-Grenze auf 800 Euro Die Schwelle zur Abschreibung sogenannter geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 1. Januar 2018 von 410 Euro auf netto 800 Euro angehoben. Geringwertige Wirtschaftsgüter können zu 100 Prozent in dem Jahr der Anschaffung … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Das ist neu in 2018: Alles, was Maler und Stuckateure wissen sollten!