Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26. Februar 2021 die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Computerhardware und Software auf ein Jahr herabgesetzt und hat damit seine Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software geändert. Die Neuerung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2021. Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Aufgepasst: Hard- und Software jetzt schneller steuerlich absetzbar