Das Gerüstbauerhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk und in Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt. Doch dessen ungeachtet, war es bis dato, nicht zuletzt aufgrund einer Übergansregelung, einigen Bauhandwerken, unter … [Weiterlesen...] ÜberNeue Regeln für den Gerüstbau. Was bedeutet das für Malerbetriebe?