Eine fürs Baugewerbe bedeutende Änderung im Bereich der Gesundheitsvorsorge wurde auf den Weg gebracht. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird um einen neuen Angebotsvorsorge-Anlass ergänzt. Erfasst hiervon sind „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“. Hauptbetroffene sind Mitarbeiter in der Bau- und Landwirtschaft. Betriebe, deren Mitarbeiter überwiegend im Freien arbeiten, werden diesen also künftig eine entsprechende ärztliche Untersuchung anbieten müssen. Auf seiner letzten Sitzung vor der [Weiterlesen…]