Der Bundesrat erteilte am 7. Juli 2017 seine Zustimmung zu der vom Bundeskabinett Anfang Juni beschlossenen Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen, kurz POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung genannt. Damit ist der Weg frei für eine geordnete Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle. Sie werden nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft und bedürfen keiner Sondergenehmigung zur Entsorgung. Allerding gilt für sie ein Getrenntsammlungsgebot und ein Vermischungsverbot mit anderem Bauschutt. Zudem unterliegt die Entsorgung dem abfallrechtlichen Nachweisverfahren. Die Verordnung wird somit zum Monatsbeginn nach der Verkündung in Kraft treten.
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