Wegen der Corona-Pandemie können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer derzeit bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege per Telefon von ihrem Hausarzt krankschreiben lassen. Diese befristete Regelung gilt nur noch bis einschließlich 31. Mai 2020. Ab dem 1. Juni 2020 muss für eine Krankschreibung wieder der Arzt persönlich aufgesucht werden. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) stellt der Arzt dann wie zuvor erst nach einer körperlichen Untersuchung aus. Die Arztpraxen kehren ab diesem Zeitpunkt wieder zu einer regulären Patientenversorgung zurück. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 14. Mai 2020 bekannt.
Sonderregel zur Krankschreibung per Telefon endet am 1. Juni 2020
26. Mai 2020