Die Koalition hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Zum 1. Januar 2018 soll die Grenze von derzeit 410 Euro auf 800 Euro angehoben werden. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium heute bekannt.
Bundeswirtschaftsministerin Zypries wird mit den Worten zitiert: „Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten. Das fördert Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt soviel, sofort abschreiben. Dafür habe ich mich schon lange eingesetzt.“
Wirtschaftsgüter müssen von Unternehmen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Eine Ausnahme gilt für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). Diese können bereits zu 100 Prozent in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden (sog. Sofortabschreibung). Der GWG-Schwellenwert wurde seit Jahrzehnten nicht verändert.