
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 10. April 2026 ein neues Vordruckmuster zur Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und / oder Gebäudereinigungsleistungen bekannt gegeben. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen Muster beruhen auf redaktionellen Anpassungen, dem Wegfall des Feldes für das Dienstsiegel sowie dem Wegfall des Zusatzes „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.“
Dieses Vordruckmuster ist eine Bescheinigung des Finanzamtes zum Nachweis der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und / oder Gebäudereinigungsleistungen nach §13b UStG. Die Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt auf Antrag erteilt und ist längstens drei Jahre gültig.
Hat das Finanzamt dem Unternehmer einen Nachweis nach dem Vordruckmuster ausgestellt, ist er auch dann als Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er diesen Nachweis dem leistenden Unternehmer nicht – im Original oder in Kopie – verwendet. Darauf verweist das BMF in seinem Schreiben nochmals ausdrücklich.
Das Vordruckmuster USt 1 TG kann hier abgerufen werden (externer Link): BMF-Schreiben vom 10. April 2026

