Neuer Bußgeldkatalog: Für Temposünder und Falschparker wird’s richtig teuer

Neuer Bußgeldkatalog: Für Temposünder und Falschparker wird’s richtig teuer

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind kein Kavaliersdelikt. Dies zeigt die StVO-Novelle, die in wenigen Tagen, am 9. November, in Kraft treten wird, mehr als deutlich. Wer innerorts bis zu 10 km/h zu schnell fährt, hat künftig 30 Euro zu verschmerzen, fährt er 11 bis 15 km/h zu schnell, werden 50 Euro fällig und liegt die Überschreitung der Geschwindigkeit zwischen 16 und 20 km/h müssen gar 70 Euro berappt werden. Nach einem 30er-Schild sollte also künftig innerorts mit Argusaugen Ausschau gehalten werden. Wird eine 30er-Zone übersehen, wird’s gleich richtig teuer. Wer außerorts zu schnell fährt, muss ebenfalls im Schnitt mit einer Verdoppelung des Bußgeldes rechnen.

Und auch für Falschparker wird’s richtig teuer: Wer seinen Benziner auf einem E-Parkplatz abstellt, darf sich künftig über ein Strafgeld von 55 Euro freuen. Die gleiche Summe wird im Übrigen auch beim unzulässigen Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz fällig.

Merklich teurer wird auch das Überschreiten der Parkdauer. Hier werden jeweils 10 Euro mehr als bisher fällig, das heißt wird die Parkdauer um bis zu 30 Minuten überschritten, zahlt man 20 statt wie bisher 10 Euro, bei einem Überschreiten der Parkdauer um bis zu einer Stunde werden künftig 25 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro, bis zu 3 Stunden 35 Euro und über 3 Stunden 40 Euro fällig. Wer auf einem Geh- oder Radweg parkt, zahlt eine Strafe von 55 Euro und steht er dort länger als eine Stunde, muss er nicht nur 70 Euro zahlen, sondern sammelt auch einen Punkt in seiner Flensburger Kartei. Auch das in Großstädten beliebte „Parken in zweiter Reihe“ wird künftig mit 55 Euro statt wie bisher mit „nur“ 15 Euro geahndet. Richtig teuer werden diese Verstöße, wenn sie mit Behinderungen, Gefährdungen oder Sachbeschädigungen einher gehen.

Das Bilden einer Rettungsgasse ist seit Jahren ein Dauerbrenner, denn noch immer sind Autofahrer nicht in der Lage oder willens diese Verkehrsregel umzusetzen. Noch allzu oft müssen sich Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte ihren Weg auf einer verstopften Autobahn oder Außerortsstraße suchen. Daher wird jetzt zu drastischen Maßnahmen gegriffen und das nicht nur im monetären Sinn. Autofahrer, die eine Rettungsgasse missachten, indem sie sich nicht an der Bildung einer solchen beteiligen oder eine solche gar unberechtigt für ihr eigenes Fortkommen nutzen, werden nicht nur mit einem hohen Bußgeld, sondern neben 2 Punkten auch mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt.

Dem Umweltschutz versucht die StVO-Novelle ebenfalls erzieherisch Rechnung zu tragen. Für all jene Autofahrer, die im nahenden Winter gerne in ein kuschelig warmes Auto einsteigen möchten und dafür den Motor im Stand laufen lassen, wird der „warme Hintern“ künftig richtig teuer. Wer dabei erwischt wird, zahlt wegen unnötiger Lärm- oder Abgasbelästigung künftig 80 statt wie bisher 10 Euro.

Alles in allem zeigt sich die neue StVO-Novelle nicht von der kulanten Seite, sondern versucht, mit hohen Bußgeldern dem geltenden Verkehrsrecht Geltung zu verschaffen. Ein Formfehler hatte die im letzten Jahr verabschiedete StVO-Novelle, die vor allem mit zusätzlichen Fahrverboten für Temposünder von sich reden machte, kläglich scheitern lassen. Mit der aktuellen StVO-Novelle sind diese vormals geplanten, scharfen Regelungen für einen Führerscheinentzug zwar vom Tisch, dafür dürfen Temposünder sowie Falschparker künftig richtig tief in die Tasche greifen.

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