Ab 01.01.2013 dürfen Minijobber mehr verdienen. Die Verdienstgrenze steigt von 400 Euro auf 450 Euro. Derzeit arbeiten fast sieben Millionen Menschen in Deutschland in Minijobs. Für etwa zwei Drittel von ihnen ist die geringfügige Beschäftigung der einzige Job. Auch in Malerbetrieben gehören geringfügig Beschäftigte zum Mitarbeiterbestand. So wird die Raumpflege gerne im Rahmen eines sog. Minijobs erledigt. Mit der Anhebung der Verdienstgrenze geht noch eine weitere wichtige Änderung einher.
Minijobs werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Hierdurch soll die soziale Absicherung geringfügig Beschäftigter erhöht werden. Auf Antrag können sich Arbeitnehmer von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Neuregelung gilt für alle Minijob-Verhältnisse, die ab dem 1. Januar 2013 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Minijob-Verhältnisse wird es Bestandsschutz- und Übergangsregelungen geben.
Aber Achtung: Die Minijob-Zentrale weist auf ihren Internetseiten explizit auf Folgendes hin: Erhöht der Arbeitgeber nach dem 31.Dezember 2012 das regelmäßige monatliche Entgelt auf einen Betrag von mehr als 400 Euro und weniger als 450,01 Euro, gilt für die alte Beschäftigung das neue Recht, d.h. dann tritt bei dem bisher versicherungsfreien Minijob Versicherungspflicht in der Rentenversicherung ein. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale.
Für Arbeitgeber bedeutet diese Änderung keine Mehrbelastung. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin die Pauschalabgabe von derzeit 15% in die Rentenversicherung. Der Minijobber trägt die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung und dem vollen Beitragssatz. Durch die Senkung des Rentenbeitrags zum Januar 2013 auf 18,9%, beträgt die vom Minijobber zu tragende Beitragsaufstockung dann 3,9% des Arbeitsentgelts.