Die Planung lief schon seit Jahren. Jetzt ist es soweit. Die Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk wird modernisiert. Es wird einige Neuerungen geben.
Bauten- und Objektbeschichter wird abgeschafft
Eine wichtige Neuerung wird sein, dass die zweijährige Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter ab 2021 abgeschafft wird. Darauf haben sich nach übereinstimmenden Mitteilungen der Bundesverband „Farbe Gestaltung Bautenschutz“ (BV Farbe) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) geeinigt. Der oft als „Schmalspur-Lehre“ kritisierte Ausbildungsberuf wird nach 17 Jahren, auch mangels Nachfrage, ad acta gelegt. Der BV Farbe weist aber darauf hin, dass bestehende oder vor dem Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung abgeschlossene Ausbildungsverträge zum Bauten- und Objektbeschichter bis zum Bestehen der Abschlussprüfung fortgeführt werden.
Künftig fünf Fachrichtungen zur Spezialisierung
Mit der Neuordnung der Ausbildungsberufe wird die Zahl der Fachrichtungen von drei auf fünf ausgeweitet. Folgende Fachrichtungen werden dann zur Spezialisierung zur Verfügung stehen:
- Gestaltung und Instandhaltung
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik (neu)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (neu)
Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ausführt, sollen in der neuen Fachrichtung „Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik“ Kompetenzen vermittelt werden, die den Anforderungen von Maler- und Lackiererbetrieben im Bereich der energetischen Sanierung zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von CO2-Emissionen entsprechen. Die neue Fachrichtung „Ausbautechnik und Oberflächengestaltung“ richtet sich an Auszubildende in Betrieben, die sich auf Putz-, Stuck-, Trockenbau oder Verglasungsarbeiten spezialisiert haben.
Läuft alles weiterhin nach Plan wird die neue Ausbildungsordnung zum 1. August 2021 in Kraft treten.