Ein Arbeitnehmer gerät in eine finanzielle Schieflage. Da stellt die Lohnpfändung ein probates Mittel zur Gläubigerbefriedigung dar. Wird der Arbeitslohn gepfändet, ist der „Dumme“ der Arbeitgeber. Für ihn bedeutet das nämlich nicht nur zeitliche Mehrarbeit bei der Lohnabrechnung. Er hat auch darüber hinaus vieles zu beachten wie beispielsweise die Pfändungsfreigrenzen. Diese wurden zum 01.07.2013 für Arbeitseinkommen angehoben. Aber wie erfährt der Maler-Unternehmer überhaupt von einer Lohnpfändung? Was muß er hierbei beachten? Wer trägt die Kosten für die im Lohnbüro anfallende Mehrarbeit? Wer haftet für Berechnungsfehler? Hierüber sprach Malerblog.net mit Rechtsanwältin Susanne Schöbener.
