Über 17.000 eingetragene Unterstützer und 14.000 registrierte Unterstützer auf der Internetseite www.miteinerstimme.org sind das bisherige Ergebnis der Aktivitäten der Fairplay-Initiative für das Handwerk. 50.000 Unterstützer werden für eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag benötigt. Der für das Frühjahr 2015 angekündigte Termin für diese Online-Petition konnte deshalb leider nicht eingehalten werden. „Angesichts der aktuellen Entwicklung sollte jetzt nochmal ein Ruck durchs Handwerk gehen und jeder Handwerksbetrieb sollte schon aus Eigeninteresse bei unserer Initiative mitmachen“, sagt Peter Fendt, Bundesinnungsmeister im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik und einer der Initiatoren der Fairplay-Initiative.
Das Thema droht nämlich im Moment in die falsche Richtung zu gehen. Die Brisanz zeigt ein Vorschlag, nach dem die Verkäufer ihre gesetzliche Haftung über Allgemeine Geschäftsbedingungen wieder ausschließen könnten. Zuletzt haben sich auch die Großhändler in einem BGA-Positionspapier gegen die Gesetzesreform gewandt. Die Handwerker und auch die Endverbraucher wären dabei nach wie vor die Benachteiligten, so die Sprecher der Initiative.
Die Fairplay Initiative fordert deshalb im Sinne des Handwerks:
- Die Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag muss zeitnah durch einen entsprechenden Gesetzentwurf umgesetzt werden. Die Haftungsfalle zulasten der Handwerksbetriebe muss hierdurch wirksam beseitigt werden.
- Die Reform muss eine sach- und interessengerechte Entlastung der ausführenden Betriebe zum Ergebnis haben und die Haftung dergestalt verteilen, dass letztlich der den Mangel verursachende Hersteller für diesen und die damit verbundenen Folgekosten, insbesondere Aus- und Einbaukosten, einzustehen hat.
- Eine Unterscheidung zwischen Verbraucherverträgen und Verträgen mit Unternehmern bzw. der öffentlichen Hand darf nicht vorgenommen werden, da die Interessenlage der Bauwirtschaft in allen Vertragskonstellationen gleich gelagert ist. Der Handwerksbetrieb muss ohne Ansehung seines Vertragspartners die Möglichkeit haben, bei nicht erkennbaren Materialmängeln eine Erstattung der Aus- und Einbaukosten von seinem Vertragspartner (Lieferant oder Hersteller) zu verlangen.
- Der Gesetzentwurf zu den Aus- und Einbaukosten darf nicht mit dem komplexen und umstrittenen Thema „Gesetzliches Bauvertragsrecht“ verbunden werden. Hierdurch droht zumindest eine deutliche Verzögerung, wenn nicht ein Scheitern des Reformvorhabens. Dies ist angesichts der praktischen Bedeutung und der wirtschaftlichen Konsequenzen für die betroffene Bauwirtschaft nicht hinnehmbar.
Und dafür benötigt die Initiative noch einmal tatkräftige Unterstützung. Alle Unternehmer und Beschäftigten im deutschen Handwerk sind dazu aufgerufen, den Link zur Internetseite www.miteinerstimme.org an möglichst viele Personen in ihrem Unternehmen und in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis weiter zu leiten und sich als Unterstützer zu registrieren.
Hintergrund: Die Initiative „Mit einer Stimme“
Am 15.7.2008 entschied der BGH, dass Aus- und Wiedereinbaukosten eines fehlerhaften Produkts nicht der Verkäufer oder Hersteller tragen muss. Seitdem gilt in Deutschland eine handwerkerfeindliche Regelung bei bereits eingebauten Produktmängeln. Ausführende Unternehmen bleiben aufgrund mangelnden gesetzlichen Schutzes auf den Ein- und Ausbaukosten des bereits fehlerhaft gelieferten Materials sitzen. Diese finanzielle Belastung kann für einen Betrieb das Aus bedeuten. Die Fairplay-Initiative „Mit einer Stimme“ hat sich zum Ziel gesetzt, diese Haftungsfalle für das Handwerk auszuräumen. Eine Online-Petition soll eine Behandlung des Themas im Bundestag ermöglichen. Dazu sind mindestens 50.000 Unterstützer notwendig.
Lesen Sie zu diesem Thema auch folgenden Beitrag auf Malerblog.net:
Online-Petition: Handwerker machen Druck gegen Haftung bei Materialmängeln!