Eine Welt ohne künstliche Intelligenz. Für viele Menschen schon jetzt kaum noch vorstellbar. Dabei nimmt die KI gerade erst Fahrt auf. Doch allgemein zugängliche KI-Tools wie ChatGPT, Microsoft’s CoPilot oder das jüngst in die Schlagzeilen geratene DeepSeek finden nicht nur privat Anwendung, sondern vielfach auch im Unternehmensalltag. Werden KI-Lösungen – gleich welcher Art – im Betrieb eingesetzt, muss der Unternehmer seit 1. Februar 2025 sicherstellen, dass die Beschäftigten über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Das regelt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, auch als EU AI Act bekannt.
Der Erwerb von KI-Kompetenzen ist wichtig. Alle Menschen, die KI-Systeme nutzen, sollten verstehen, wie KI funktioniert und welche Risiken es gibt. Das bedeutet auch, stets KI-Outputs durch das eigene menschliche Gehirn prüfen zu lassen und nicht einfach den KI-generierten Text zu übernehmen. Wer dies dennoch tut, handelt absolut fahrlässig und verantwortungslos wie ein aktuelles Beispiel zeigt.
Veröffentlichter Fake-Leserbrief sorgt für Aufsehen
So berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Online-Ausgabe vom 10.Februar 2025, dass das Wochenblatt „Spiegel“ jüngst einen Leserbrief veröffentlichte, in dem der Leserbriefschreiber behauptet, der CDU-Politiker und Kanzlerkandidat Friedrich Merz habe im Jahr 2007 eine Gastprofessur an einer Schweizer Hochschule gehabt. Der Dozent sei so schlecht aufgetreten, dass es zu Tumulten unter den Studenten gekommen sei. Die Veranstaltungen seien schließlich abgesetzt worden. Die Veröffentlichung so kurz vor der Bundestagswahl glich einer echten Hammermeldung – wäre sie wahr gewesen. War sie aber nicht. Wie sich im Nachgang herausstellte, war die Geschichte völlig frei erfunden. Es handelte sich um einen Fake-Leserbrief. Wie konnte es dazu kommen? Der Leserbriefschreiber selbst gab in einem Gespräch mit der „Süddeutschen Zeitung“ an, er habe bei der Abfassung des Briefs künstliche Intelligenz befragt und die habe ihm das Ergebnis geliefert. Der Spiegel hat sich mit der ungeprüften Veröffentlichung dieser „Lesermeinung“ keinen Gefallen getan und wird sicherlich künftig sorgsamer und kompetenter bei der Veröffentlichung von Leserbriefen vorgehen – schließlich steht auch seine Glaubwürdigkeit auf dem Spiel. Aber auch dem Leserbriefschreiber fehlte ganz offensichtlich KI-Kompetenz. Er handelte absolut verantwortungslos als er KI-generierten Inhalt ungeprüft übernahm und den Text als sein eigenes Werk ausgab und als Leserbrief an den Spiegel sandte.
KI-Kompetenz: Am Ende trägt immer ein Mensch die Verantwortung
Dieses reale Beispiel aus jüngster Zeit zeigt sehr gut, warum KI-Kompetenz in jedem Unternehmen unbedingt eingefordert werden sollte. Jeder verantwortungsvolle Unternehmer dürfte ein Interesse daran haben, dass seine Beschäftigten mit KI-generiertem Inhalt achtsam umgehen und keine Fake-Inhalte oder sinnentleerten Sätze an Geschäftspartner, Behörden oder Kunden absetzen. Verantwortungsloser Umgang mit KI-Systemen kann zu weit mehr als nur einem Imageschaden führen. Geschäftsbeziehungen können auf diese Weise in die Brüche gehen, denn diese gründen stets auf Vertrauen und Glaubwürdigkeit.
So gesehen greift die Regel des EU AI Acts eigentlich zu kurz, denn hier wird nur die KI-Kompetenz in Unternehmen verlangt. Doch auch im privaten Bereich werden KI-Chatbots nur allzu unkritisch genutzt wie das Beispiel des Leserbriefschreibers zeigt. Anwender müssen sich immer vor Augen führen, dass KI-generierter Output stets zu überprüfen ist. Nur so lassen sich Fehler oder falsche Informationen vermeiden. Es darf nie blind irgendetwas übernommen werden. Alles ist stets kritisch zu hinterfragen. Denn eins steht auch fest: KI trägt keine Verantwortung. KI ist nur Helfer, nie Entscheider. Der Anwender ist verantwortlich. Er allein entscheidet, ob und wie er den KI-generierten Text nutzt. Oder anders gesagt: Am Ende trägt immer ein Mensch die Verantwortung.
Unternehmer, die die Verwendung von KI-generiertem Inhalt in ihrem Betrieb erlauben oder dulden, sollten sich dessen immer bewusst sein. Für sie ist die durch die KI-Verordnung erzwungene KI-Kompetenz kein weiterer bürokratischer Hemmschuh, sondern eine Selbstverständlichkeit. Sie werden ihren Beschäftigten den Umgang mit KI entweder untersagen oder aus freien Stücken – ganz unabhängig von der neuen KI-Verordnung – schon aus Eigeninteresse durch Schulungsmaßnahmen für die entsprechende KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen.