Manchmal ist Niesen einfach unvermeidbar. Jeder weiß, dass ein äußerer Reiz oft schon ausreicht, um ein Niesen oder einen Niesanfall auszulösen. Ein kurzes Kitzeln in der Nase und schon ist es passiert. In Zeiten von Corona wird sehr viel über Niesen und Husten geschrieben, über die sogenannte Hygieneetikette, die es einzuhalten gilt, und vieles mehr.
Welche unangenehmen Folgen ein Niesanfall haben kann, musste ein Landschaftsgärtner erfahren, der mit seinem LKW von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs war. Er bekam auf dieser Fahrt einen Niesanfall, griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand, verlor dabei die Kontrolle über das Fahrzeug und zog sich einen Rippenbruch zu. Da er sich auf dem Weg von seinem Arbeitsort zu seiner Wohnung befand, dachte er, gesetzlich unfallversichert zu sein und dass die Berufsgenossenschaft für die Behandlungskosten aufkommen müsse.
Doch das Sozialgericht Stuttgart entschied (Gerichtsbescheid vom 30. Juli 2018, Az. S12 U 327/18), dass der Landschaftsgärtner nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden habe. Ein Arbeitsunfall liege nur dann vor, wenn das konkrete Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit gehöre. Dies konnten die Richter aber nicht feststellen. Weder ein Niesanfall noch ein Griff nach Taschentüchern stelle einen auf das Zurücklegen des Weges gerichtete Verrichtung dar. Dass der Niesanfall Folge der vor Fahrtantritt verrichteten Tätigkeit im Gartenlager gewesen sei, habe mangels medizinischer Befunde nicht festgestellt werden können.
Quelle: Pressemitteilung des SG Stuttgart, Auszug der aktuellen Rechtsprechung (Stand: August 2019) v. 02.08.2019