Die Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk soll modernisiert werden. Derzeit sieht die Ausbildungsordnung im dritten Ausbildungsjahr eine Spezialisierung in einer von drei Fachrichtungen vor. Es ist geplant, die Zahl der Fachrichtungen auf fünf auszuweiten. Folgende Fachrichtungen sollen dann zur Spezialisierung zur Verfügung stehen:
- Gestaltung und Instandhaltung
- Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik (neu)
- Kirchenmalerei und Denkmalpflege
- Bauten- und Korrosionsschutz
- Ausbautechnik und Oberflächengestaltung (neu)
Die Energiewende hinterlässt auch im Maler- und Lackiererhandwerk ihre Spuren. Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ausführt, sollen in der neuen Fachrichtung „Energieeffizienz und Gestaltungstechnik“ Kompetenzen vermittelt werden, die den Anforderungen von Maler- und Lackiererbetrieben im Bereich der energetischen Sanierung zur Energieeinsparung und zur Vermeidung von CO2-Emissionen entsprechen. Die neue Fachrichtung „Ausbautechnik und Oberflächengestaltung“ richtet sich laut BIBB an Auszubildende in Betrieben, die sich auf Putz-, Stuck-, Trockenbau oder Verglasungsarbeiten spezialisiert haben. Die bereits bestehenden Fachrichtungen sollen ebenfalls einer Modernisierung unterzogen werden.
Die neue Ausbildungsordnung soll voraussichtlich in 2018 in Kraft treten. Da das Neuordnungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, können sich noch Änderungen ergeben.