Um die Zahlungsmoral deutscher Unternehmen ist es nicht gut bestellt. Wie aus dem aktuellen Zahlungsbarometer des internationalen Kreditversicherers Atradius hervorgeht, verschlechtert sich die Zahlungsmoral im B2B-Geschäft zunehmend. So stieg die durchschnittliche Forderungslaufzeit in der deutschen Baubranche laut Atradius-Befragung auf 87 Tage ab Rechnungsstellung.
Jeder weiß: Wird eine Rechnung nicht pünktlich bezahlt, sind bei Zahlungsverzug Geldschulden zu verzinsen. Doch in vielen Malerbetrieben wird hier nicht so genau hingeschaut und jede Menge Geld verschenkt wie das nachfolgende Beispiel eindrucksvoll zeigt.
Beispiel: Kommt im zweiten Halbjahr 2024 ein Gewerbekunde eines Malerbetriebs mit einer Rechnungssumme von 15.000 Euro 87 Tage in Zahlungsverzug, hat der Malerbetrieb einen Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von sage und schreibe 441,06 Euro. Bei einem Gewerbekunden kann der Malerbetrieb obendrein eine Mahnpauschale von 40 Euro geltend machen (§288 Absatz 5 Satz 1 BGB). Handelte es sich bei dem vorgenannten Beispiel um einen Privatkunden, wären es noch immer satte 298,44 Euro, die der Betrieb als Verzugszinsen einfordern könnte. Dies zeigt deutlich, wie wichtig ein gutes Forderungsmanagement im Malerbetrieb ist.
Wie werden Verzugszinsen berechnet? Viele Malerunternehmer glauben, das sei wahnsinnig kompliziert. Doch mit dem richtigen Hilfsmittel an der Hand, ist es gar nicht kompliziert, sondern ganz einfach, denn die Berechnung geht automatisch von statten. Doch der Reihe nach. Denn wichtig zu wissen ist, dass der Gesetzgeber für Verbraucher- und Handelsgeschäfte unterschiedliche Zinssätze vorsieht. Beiden ist gemein, dass der Basiszinssatz die Grundlage für die Berechnung bildet. Konkret heißt dies: Ist ein Verbraucher Schuldner, beträgt der Verzugszinssatz 5% über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 1 BGB); handelt es sich um ein Geschäft unter Unternehmen beträgt der Verzugszinssatz gar 9% über dem Basiszinssatz (§288 Abs. 2 BGB).
Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich – jeweils zum 1. Januar und 1. Juli – von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht und kann im Internet unter www.basiszinssatz.de abgerufen werden. Ändert sich der Basiszinssatz ändert sich auch der Verzugszinssatz. So einfach ist das. Seit 1. Juli 2024 liegt der Basiszinssatz bei 3,37%, sodass ab diesem Zeitpunkt die folgenden Zinssätze bei einem Zahlungsverzug zum Tragen kommen:
Ab 1. Juli 2024 beträgt der Verzugszinssatz
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Malerbetriebe, die die betriebswirtschaftliche Malersoftware C.A.T.S.-WARICUM einsetzen, haben offene Rechnungen stets im Blick und das integrierte kaufmännische Mahnwesen sorgt für ein optimales Forderungsmanagement. So lassen sich in C.A.T.S.-WARICUM die Basiszinssätze einfach hinterlegen und die Software erledigt die Verzugszinsberechnung automatisch. Einfacher geht’s nicht. So muss kein Malerbetrieb mehr auf Verzugszinsen verzichten und Geld verschenken.