Der Bundesrat will den Arbeitsschutz auf sogenannte Unternehmer ohne Beschäftigte, zum Beispiel selbständige Sub-Unternehmer, ausdehnen. Auf Initiative Hessens wurde heute über einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen abgestimmt. Die Zustimmung aus den Fachausschüssen lag bereits vor. Jetzt hat der Bundesrat grünes Licht gegeben und den Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugeleitet.
Hintergrund des Beschlusses ist, dass die Regeln des Arbeitsschutzes bislang nur für Selbständige gelten, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet sind. Die geltende Verordnung schützt Beschäftigte und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Das soll nun geändert und eine unfaire Lücke geschlossen werden. Unternehmer ohne Beschäftigte, sogenannte Solo-Selbständige, sollen künftig den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Auf diese Weise sollen Schutzvorschriften nicht durch Auslagerung von Aufgaben an selbständige Subunternehmer umgangen und ein fairerer Wettbewerb gewährleistet werden.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt den Vorstoß. „Egal, ob es sich um einen Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Soloselbständigen handelt: Auf der Baustelle muss jeder verpflichtet sein, nicht nur andere auf der Baustelle tätigen Personen, sondern auch sich selbst vor Gefahren zu schützen“, sagt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, und verweist zugleich darauf, dass eine fehlende Verpflichtung, für ausreichenden Arbeitsschutz zu sorgen, auch nicht zum Wettbewerbsvorteil werden dürfe. “Wir brauchen daher im Bereich der Arbeitsschutz- und Sozialregeln ein ‚level paying field‘, um eine umfassende Absicherung zu gleichen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Der hessische Antrag weist in die richtige Richtung“, kommentierte Pakleppa bereits im Vorfeld des Bundesratsbeschlusses die Initiative Hessens.