Nach langem Tauziehen und einer Runde im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat am 22. März 2024 einer Art „Light-Version“ des Wachstumschancengesetzes zugestimmt. Die ursprüngliche vom Bundestag verabschiedete Gesetzesfassung hatte einiges mehr an Inhalt zu bieten.
Längst überfällige Anpassungen bei Abschreibungen sowie Freibeträgen und Freigrenzen wurden im Vermittlungsausschuss ersatzlos gestrichen und sind in der Schlussfassung des Wachstumschancengesetzes nicht mehr zu finden. Dazu gehören die geplante Anhebung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GwG) ebenso wie die höheren Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen (VMA) oder der höhere Freibetrag für Betriebsveranstaltungen. Auch die geplante Turboabschreibung wurde von 50% auf 40% reduziert.
Die Bauwirtschaft zeigte sich jedoch erfreut, denn die Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent hat es in die Schlussfassung des Gesetzes geschafft. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe sagt dazu: „Endlich! Nach monatelangen Verhandlungen haben Bund und Länder das Wachstumschancengesetz samt der degressiven AfA verabschiedet. Dies wird dem Wohnungsbau einen dringend benötigten Wachstumsimpuls geben.“
Bleibt zu hoffen, dass das Gesetz zumindest in diesem Punkt die Wachstumschance bietet, die es verspricht.