
Das Tarifergebnis sieht wie folgt aus:
Nach 5 Monaten (Oktober 2013 bis Februar 2014) ohne Erhöhung („Nullmonate“): Anpassung des Ecklohns (Tarifgebiete West ohne Berlin) um 3,2 % auf 15,20 € für 15 Monate (März 2014 bis Mai 2015). Außerdem ist eine Einmalzahlung von 50 € vorgesehen.
Anpassung der Mindestlöhne von z.Zt. 9,90 € bzw. 12,15 € (Laufzeit noch bis 30. April 2014) ab Mai 2014 auf folgende Beträge:
Mindestlohn 1/“Ungelernte Arbeitnehmer“: 9,90 € (unverändert)
Mindestlohn 2/“Gelernte AN (Gesellen)“:
Tarifgebiete West 12,50 €
Tarifgebiet Berlin 12,30 €
Tarifgebiete Ost 10,50 €
Festgelegt wurde auch bereits die Ecklohn-Anpassung ab Juni 2015 (2,55 % im Westen). Insgesamt hat der Lohntarif eine Laufzeit von 31 Monaten (1. Oktober 2013 bis 30. April 2016). Langfristig vereinbart wurden auch weitere Mindestlohn-Stufen mit einer Laufdauer bis zum 30. April 2017.
Paul Laukötter, Verhandlungsführer der Arbeitgeber in der Schlichtung, erklärte: „Vor dem Hintergrund der schwierigen Verhandlungssituation ist das Schlichtungsergebnis, das für unser Handwerk erzielt wurde, gerade noch akzeptabel. Die Forderungen der IG BAU waren bereits mit Blick auf den Bau aufgestellt worden und der Einfluss der laufenden Bau-Tarifverhandlungen waren zunehmend spürbar. Mit einer langen Laufzeit erhalten die Betriebe Planungssicherheit und insbesondere die zweite Stufe der Anhebung ist moderat. Die Mindestlöhne sind sogar bis 30. April 2017 festgelegt und auch im Osten wird dabei wieder ein differenzierter Mindestlohn zwischen Gesellen und Helfern geschaffen.“
Das Schlichtungsergebnis in Zahlen:
Ecklöhne:
ab 01. März 2014 West: 15,20 €, Ost und Berlin: 14,08 €
ab 01. Juni 2015 West: 15,59 €, Ost und Berlin: 14,57 €
Einmalzahlung mit Märzabrechnung 2014: 50 €
Mindestlöhne:
„Ungelernte Arbeitnehmer“ /ML 1
ab 01. Mai 2014: 9,90 €
ab 01. Mai 2015: 10,00 €
ab 01. Mai 2016: 10,10 €
„Gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ /ML 2
Tarifgebiete West (ohne Berlin):
ab 01. Mai 2014: 12,50 €
ab 01. Mai 2015: 12,80 €
ab 01. Mai 2016: 13,10 €
Im Tarifgebiet Berlin wird ein eigener ML 2 eingeführt:
ab 01. Mai 2014: 12,30 €
ab 01. Mai 2015: 12,60 €
ab 01. Mai 2016: 12,90 €
Im Tarifgebiet Ost (ohne Berlin) wird zusätzlich zum ML 1
der Mindestlohn für „Gelernte Arbeitnehmer(Gesellen)“ / ML 2 wieder eingeführt:
ab 01. Mai 2014: 10,50 €
ab 01. Mai 2015: 10,90 €
ab 01. Mai 2016: 11,30 €