Schlechte Luft in deutschen Innenstädten trägt zweifelsfrei nicht zur Lebensqualität bei. Vielmehr stellt eine hohe Luftverschmutzung ein Gesundheitsrisiko dar. Die Ursachen für eine hohe Luftschadstoffbelastung sind vielfältig. Industrie und Gewerbe spielen hierbei ebenso eine Rolle wie häusliche Feuerungsanlagen und der Straßenverkehr.
Umweltzonen in deutschen Städten
Verkehrsbedingten Umweltbelastungen sollen Umweltzonen entgegenwirken. Derzeit gibt es in Deutschland 54 Umweltzonen. In fast allen ist nur Fahrzeugen mit einer grünen Plakette das Einfahren erlaubt. Wer ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone einfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 80 Euro Bußgeld geahndet wird.
Gerichte fordern Maßnahmen zur Luftreinhaltung
Die Gerichte fordern weitere Schritte zur Luftreinhaltung. Mit zwei in dieser Woche bekanntgegebenen Entscheidungen verpflichtet das Verwaltungsgericht München den Freistaat Bayern, wirksamere Maßnahmen als bislang zur schnellstmöglichen Einhaltung des gesetzlichen Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid in der Stadt München zu ergreifen und bestätigt damit im Wesentlichen sein Urteil aus dem Jahr 2012 (VG München, Az. M 1 K 15.5714 und M 1 V 15.5203). Ergreift der Freistaat nicht innerhalb eines Jahres wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung mit Stickoxiden, droht ihm ein Zwangsgeld. Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen obliegt allein den politischen Entscheidungsträgern.
Nach rot, gelb, grün – jetzt auch blau?
Im Auftrag der Umweltministerkonferenz von Bund und Länder erarbeitet das Bundesumweltministerium derzeit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung einer blauen Plakette. In deren Fokus stehen Dieselfahrzeuge und ihr Ausstoß an Stickoxiden. Denn in die geplanten, neuen Zonen dürften dann nur noch Dieselautos mit der derzeit höchsten Schadstoffklasse Euro 6 einfahren. Laut einer Meldung auf der Online-Seite www.blaue-plakette.de wären rund 13 Millionen Dieselfahrzeuge von der Einfahrt in die verschärften Umweltzonen ausgeschlossen, hingegen erfüllten nur etwa eine halbe Million Dieselfahrzeuge ab Baujahr 2015 die Anforderung.
Noch ist nichts beschlossen. Die Kammern vermuten, dass von einer solchen Neuregelung vor allem kleine und mittelständische Betriebe stark betroffen sein dürften, da sie aus wirtschaftlichen Gründen ihren Fahrzeugpark nicht ständig erneuern könnten, um ihn dem neuesten technischen Stand anzupassen. Damit ein Fahrverbot nicht einem Berufsverbot gleichkommt, bedarf es Übergangs- und Ausnahmeregelungen für diese Betriebe.
Mitmachen: Aktuelle Betriebsumfrage zur blauen Plakette
Daher läuft aktuell eine bundesweite Umfrage der Kammern. Ziel ist es Fakten zu sammeln, um anschließend der Politik die Sicht der betroffenen Unternehmen vor Augen zu führen. Die Umfrage läuft noch bis 8. Juli 2016. Machen Sie mit!
Hier geht’s zur „Umfrage zur blauen Plakette“