Dieselfahrverbot in Hamburg: Was heißt das für Handwerker?

Fahrverbot für Diesel-Kraftfahrzeuge
Die Aufregung ist groß. Was vor einiger Zeit angedroht wurde, ist seit dem 31. Mai in Hamburg bittere Realität. Als erste deutsche Großstadt gilt dort ein Dieselfahrverbot auf zwei großen Straßen. Tagelang hat Hamburg die Sperrung zweier Straßen mit Umleitungsschildern und -routen vorbereitet. Von dem Durchfahrtsverbot betroffen sind die Max-Brauer-Allee sowie die Stresemannstraße.

Freie Fahrt für Euronorm 6
Ältere Dieselfahrzeuge haben hier das Nachsehen. Frei Fahrt haben in der Max-Brauer-Straße nur Dieselfahrzeuge, die der Euronorm 6 (PKW) und VI (für LKW) entsprechen. Das Durchfahrtsverbot in der Stresemannstraße gilt hingegen nur für LKWs, die diese Norm nicht erfüllen. Es handelt sich zwar insgesamt nur um eine 2,2 Kilometer lange Strecke, allerdings sind allein in Hamburg wohl 168.000 Dieselfahrzeuge betroffen.

Freie Fahrt für Handwerker mit Anliegen
Für Handwerker, die mit ihren Dieselfahrzeugen die Euronorm 6 nicht erfüllen, gilt natürlich ebenso das Durchfahrtsverbot. Daher müssen lange Umleitungswege in die Anfahrtzeiten zum Kunden oder der Baustelle einbezogen werden. Hat der Handwerker allerdings geschäftlich in diesen Straßen zu tun, so greift eine Ausnahme. Die Verkehrsbeschränkungen gelten an beiden Straßenabschnitten nicht für den Anliegerverkehr. Das bedeutet: Autofahrerinnen und Autofahrer, die an den betroffenen Abschnitten ein Ziel ansteuern – beispielsweise als Anwohner oder deren Besucher, Ladeninhaber, Kunde, Handwerker oder Lieferant –, können dies auch weiterhin mit älteren Dieselfahrzeugen tun.

Fahrzeugschein immer griffbereit
Die Polizei wird stichprobenartige Kontrollen durchführen. Da aber anhand des Fahrzeugs allein nicht erkenntlich ist, um welchen Dieseltyp es sich handelt und es keine Plakette hinter der Windschutzscheibe gibt, muss die Polizei einen Blick in den Fahrzeugschein werfen. Daher sollte der Fahrzeugschein in jedem Firmenfahrzeug griffbereit vorhanden sein. Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot können mit einem Bußgeld belegt werden.

Über die Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen gehe die Meinungen weit auseinander und lässt sich vortrefflich streiten. Es steht aber zu vermuten, dass Hamburg den Anfang gemacht hat und weitere Städte mit vergleichbaren Maßnahmen folgen werden.

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