Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wurde im März vom Bundestag und Bundesrat beschlossen und wird am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die Initiative Mit einer Stimme wertet das Ergebnis als einen großen Erfolg für das Handwerk!
Insbesondere durch die Verknüpfung des Mängelgewährleistungsrechts mit dem Bauvertragsrecht, das besonders intensiv zwischen den Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD beraten wurde, haben sich die Verhandlungen lange hingezogen.
Für Handwerker bedeutet die Gesetzesreform, dass die Haftungsfalle endlich beseitigt wurde. Künftig kann ein Handwerker grundsätzlich von seinem Baustofflieferanten, der ihm mangelhaftes Material geliefert hat und das er bei seinem Kunden eingebaut hat, nicht nur neues Material, sondern auch die Erstattung der Ein- und Ausbaukosten verlangen. Für die Kosten des zusätzlichen erforderlichen Aus- und Wiedereinbaus haftet zunächst der Verkäufer, der wiederum gegebenenfalls seinen Lieferanten in Regress nehmen kann, sodass letztlich derjenige die Kosten zu tragen hat, der dafür verantwortlich ist.
Bezüglich der besonders umstrittenen AGB-Festigkeit handelt es sich um eine rechtlich sehr komplexe Regelungsmaterie. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf eine Lösung geeinigt, die Verbraucher und kleine Handwerksbetriebe schützt, aber im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine flexible Inhaltskontrolle durch die Gerichte erlaubt, sodass die besonderen Gegebenheiten von Geschäften im Bereich „B2B“ berücksichtigt werden können. Die nun gefundene Lösung ermöglicht flexible Entscheidungen der Gerichte auf vielfältige Konstellationen. Im parlamentarischen Verfahren wurde ein Klauselverbot diskutiert, jedoch leider abschließend verworfen, da es unmittelbare Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft gehabt und eine Debatte über die AGB-feste Ausgestaltung aller in §308 und §309 BGB geregelten Klauselverbote entfacht hätte.
„Wichtig ist für uns Handwerksbetriebe, dass wir ab 1.1.2018 vor existenzbedrohenden Haftungsfällen geschützt werden. Dieses Ziel ist mit dem verabschiedeten Gesetzentwurf verwirklicht worden und wir werten das auch als Erfolg unserer Initiative. An dieser Stelle auch einen herzlichen Dank an Frau Dr. Schreiner vom ZDH, die maßgeblich zu diesem Erfolg beigetragen hat und sehr kooperativ mit den Vertretern der Initiative zusammengearbeitet hat“ bestätigt Thomas Böhmler, Initiator der Initiative.
Böhmler ergänzt: „Wir hoffen deshalb, dass die nun beschlossene Reform des Mängelgewährleistungsrechts auch die Zustimmung im Handwerk findet.“
„Uns ging es mit unserer Initiative und mit unserer gemeinsamen Internetseite www.miteinerstimme.de ausschließlich um die Mängelgewährleistung. Und da ist unsere Arbeit jetzt vorerst getan. Wir beobachten aber die Entwicklung der möglichen AGB Gestaltung“, so Thomas Böhmler. Es gibt laut der Initiative aber auch die Überlegung, das bestehende Netzwerk und die gesammelten erworbenen Erfahrungen für ein anderes Thema, beispielsweise die Wiedereinforderung der Meisterpflicht für bestimmte Handwerksberufe zu nutzen.
Quelle: Mit einer Stimme – die Fairplay-Initiative für das Handwerk