Am 1. August 2017 ist die novellierte Gewerbeabfallverordnung in Kraft getreten. Ein umfassendes Regelwerk, das es zu verstehen und umzusetzen gilt. Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. hat einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erarbeitet, mit dem erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden sollen. Der Leitfaden soll fortlaufend aktualisiert werden.
Die Entsorgungswirtschaft begrüßt die neue Verordnung. BDE-Präsident Peter Kurth führt aus: “Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung hat das Potenzial, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in Deutschland zu führen. Sie bietet die Chance für einen großen Schub für den Recyclingstandort Deutschland.“
Allerdings kritisiert Kurth, dass die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung zu spät begonnen hätten. Dazu sagt Kurth: “Wir hören, dass die Mitteilung 34 erst Ende 2018 überarbeitet sein wird. Solange kann die Praxis auf Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung nicht warten.“ Daher hat der BDE selber einen Leitfaden erarbeitet.
Dieser ist für interessierte Betriebe als PDF-Datei abrufbar unter https://www.bde.de/assets/public/Dokumente/Presse/BDE-Leitfaden-GewAbfV.pdf