Ab 1. März 2019 bekommen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe mehr Geld. Der Mindestlohn 1 (West und Ost) steigt auf 12,20 Euro. Der Mindestlohn 2 steigt im Westen auf 15,20 Euro und in Berlin auf 15,05 Euro.
Der Mindestlohn 1 gilt bundesweit für Helfertätigkeiten am Bau. Der Mindestlohn 2 gilt nur in den westlichen Bundesländern sowie Berlin und wird für Facharbeiter gezahlt.
Mindestlöhne im Baugewerbe sind allgemeinverbindlich und gelten daher auch für nicht tarifgebundene Unternehmen. Die Laufzeit des Mindestlohntarifvertrages endet am 31.12.2019.