Im Bauhandwerk ist das Auto als Material-Transporter und Fortbewegungsmittel unentbehrlich. Wie sonst sollten Chef, Mitarbeiter und Material die Baustelle erreichen? Und da heißt es aufgepaßt, denn jede Unachtsamkeit im Straßenverkehr kann einen teuer zu stehen kommen. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden je nach Schweregrad mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet.
Schon seit einiger Zeit in aller Munde ist die große Reform der Flensburger Punktekartei. Sie wird zum 01. Mai 2014 Realität. Was erwartet ab Mai die Autofahrer in Deutschland? Was genau verbirgt sich hinter der Reform?
Zum einen ändert sich das Punktesystem, zum anderen werden Bußgelder kräftig erhöht.
Neues Punktesystem
Verlor man bislang erst ab 18 Punkten seinen Führerschein, so ist man ihn künftig schon bei 8 Punkten los. Natürlich wurden aber auch die Bußgeldkataloge entsprechend angepaßt. Das heißt je nach Verstoß gibt es nach der Neuregelung bis zu 3 Punkte.
Punkte in Flensburg gibt es übrigens nur noch für Verstöße, die eine Sicherheitsgefährdung darstellen. Gezahlt werden muß natürlich trotzdem auch bei solchen Verstößen, und zwar bis zum Doppelten des bisherigen Betrages. Beispielsweise wird die Einfahrt in eine Umweltzone ohne Umweltplakette nach der Neuregelung nicht mehr mit einem Punkt und einem Eintrag im Verkehrszentralregister geahndet. Dafür verdoppelt sich in diesem Fall aber das Bußgeld von 40 auf 80 Euro.
Höhere Bußgelder
Wer das Handyverbot mißachtet oder die Ladung falsch sichert, bekommt auch künftig einen Eintrag ins Verkehrszentralregister, ab Mai Fahreignungsregister genannt, und darf sich zudem über ein höheres Bußgeld „freuen“. Hier einige Beispiele für Verstöße, die mit einem Punkt und höherem Bußgeld geahndet werden:
Verstoß gegen Handyverbot: 60 Euro (statt 40 Euro)
Verstoß gegen Winterreifenpflicht: 60 Euro (statt 40 Euro)
Ladungssicherung, keine oder falsche: 60 Euro (statt 50 Euro)
TÜV um mehr als 8 Monate überzogen: 60 Euro (statt 40 Euro)
Umrechnung bestehender Punkte
Wer bereits Punkte in Flensburg gesammelt hat, bekommt die bestehenden Punkte auf ein neues Punktekonto umgerechnet. Bestehende Eintragungen, die nach der Neuregelung nicht mehr eingetragen würden, werden automatisch gelöscht. Wer sich nicht sicher ist, über welchen Punktestand er verfügt, kann sich schriftlich ans Kraftfahrtbundesamt in Flensburg wenden. Ein Antragsvordruck ist auf der Website des Kraftfahrtbundesamtes online abrufbar.
Die Umrechnung ergibt sich aus folgender Grafik:
Weitergehende Informationen über Bußgelder, den aktuellen Bußgeldkatalog 2014 sowie einen Bußgeldrechner finden Sie unter www.bussgeldkatalog.org.