Für rund 114.000 Beschäftigte im Maler- und Lackiererhandwerk gilt ab Anfang Mai 2013 ein neuer Mindestlohn. Die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums hat vor wenigen Tagen das Bundeskabinett passiert. Für gelernte Arbeitnehmer wird der Mindeststundenlohn von 12,00 auf 12,15 EUR erhöht. Für ungelernte Arbeitnehmer in den alten und für alle Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern wird dieser um 1,54% auf 9,90 EUR angehoben. Für Fahrzeug- und Metallackierer, die ihren festen Arbeitsplatz in stationären Werkstätten haben, gilt der Tarifvertrag allerdings nicht.