Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Juli 2021 erneut an, und zwar von 9,50 Euro auf 9,60 Euro pro Stunde. Die letzte Anhebung erfolgte zum Januar 2021.
Die Erhöhung ist Teil einer umfassenden, stufenweisen Mindestlohnsteigerung und beruht auf einem Beschluss der Mindestlohnkommission aus dem Sommer letzten Jahres. Die Mindestlohnkommission hat alle zwei Jahre über eine Anpassung des Mindestlohns zu beschließen.
Weitere Anhebungen werden folgen zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Im Malerhandwerk hat der gesetzliche Mindestlohn unmittelbare Relevanz für Bürobeschäftigte, da das Gehalt für Angestellte in dieser Branche seit 2004 nicht mehr tarifiert wird. Werden Minijobber im Betrieb beschäftigt, sollte dringend darauf geachtet werden, dass bei gleichbleibender Stundenzahl die Verdiensthöchstgrenze nicht überschritten wird. Bei einem Minijobber beträgt die Höchstverdienstgrenze 450 Euro im Monat, unter Umständen ist also die Stundenzahl anzupassen.