Zum 1. Mai 2019 steigt der Branchen-Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk. Der zwischen den Tarifparteien, IG Bau und Bundesverband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, bereits Ende 2016 ausgehandelte Mindestlohn für Maler und Lackierer wurde per Verordnung für allgemeinverbindlich erklärt und ist daher für alle Arbeitgeber in der Branche bindend. Er sieht eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns vor.
Zuletzt war der Branchenmindestlohn zum 1. Mai 2018 gestiegen. Mit dem aktuellen Anhebungsschritt zum 1. Mai 2019 steigt der Branchenlohn für Ungelernte (Mindestlohn I) von 10,60 Euro auf 10,85 Euro. Für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen (Mindestlohn II) erfolgt im Westen inkl. Berlin keine Anhebung. Hier verbleibt es bei einem Mindestlohn von 13,30 Euro. Im Osten wird der Mindestlohn II von 12,40 Euro auf 12,95 Euro angehoben.
Der Tarifvertrag läuft bis 30. April 2021. Weitere Anhebungen erfolgen zum 1. Mai 2020.
Während für ungelernte Arbeiter bereits eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze gilt, erfolgt für Gesellen in Ost und West eine stufenweise Angleichung. Gesellen werden bundesweit erst ab Mai 2020 einen einheitlichen Mindestlohn erhalten.