Briefe, die verloren gehen oder zu spät ankommen, sind ein Ärgernis. Bringt der Postbote nach einigen brieflosen Tagen wieder einmal Briefe vorbei, zeigt ein Blick auf den Poststempel sehr schnell, dass so mancher Brief tagelang unterwegs war. Ein Einzelfall? In Gesprächen mit Freunden und Bekannten, mit Kunden und Lieferanten, gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich der Frust über Postdienstleister zunimmt und es sich bei verloren gegangenen oder zu spät zugestellten Postsendungen um keinen Einzelfall mehr handelt. Mit krankheits- oder urlaubsbedingtem Personalmangel lässt sich diese Beobachtung nicht mehr rechtfertigen. Ganz abgesehen davon, dass vorausschauendes Handeln jedem Wirtschaftsunternehmen abverlangt wird und Postdienstleister sind Wirtschaftsunternehmen. Ihre Dienstleistung besteht in einer zügigen Postzustellung und eine solche darf vom Kunden erwartet werden. Den Preis, Porto genannt, zahlen die Kunden schon im Voraus. Nur die Dienstleistung lässt immer öfter zu wünschen übrig.
Ein fehlender Werbebrief oder ein verspäteter Geburtstagsgruß sind zu verschmerzen. Eine schlampige Briefzustellung kann aber bei wichtigen Briefen großen Ärger bedeuten. Ist eine Lieferantenrechnung tagelang unterwegs, kann die Skontofrist schon verstrichen sein, wenn der Brief beim Empfänger eintrifft. Bei einem Rechnungsbetrag von 10.000 Euro und 3 Prozent Skonto, entsteht bereits ein Schaden von 300 Euro. Geht eine Kündigung nach Ablauf der Kündigungsfrist beim Vertragspartner ein, wird die Kündigung erst zum nächsten Kündigungszeitpunkt wirksam. Längere Vertragslaufzeiten sind dann die unschöne Folge. Noch schlimmer kann es kommen, wenn Behördenpost zu spät oder gar nicht zugestellt wird. Betrifft dies bei einem Unternehmen wichtige Bescheide von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder dem Finanzamt kann das sehr unangenehm werden. Schnell sind Zahlungsfristen verstrichen, ein Mahnbescheid flattert ins Haus, Vollstreckung wird angedroht, schlimmstenfalls sogar Erzwingungshaft. Der Unternehmer fällt aus allen Wolken und hat dann eine Menge Aufwand das durch schlampiges Verhalten des Postdienstleisters entstandene Chaos wieder zu beseitigen.
Doch wohin mit all dem Frust und Ärger? Beschwerden beim Postdienstleister zeigen leider nicht immer den gewünschten Erfolg. Es gibt auch alternative Wege, seinem Ärger Luft zu machen. Kommt es zu anhaltenden oder wiederkehrenden Mängeln bei der Postzustellung, kann der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur kontaktiert werden. So ist auf der Website der Bundesnetzagentur zu lesen „Wir (…) nehmen uns der Beschwerde an, z.B. zu Zustellausfällen und Falschzustellungen, zu langen Laufzeiten oder fehlenden Benachrichtigungen über Ersatzzustellungen in der Nachbarschaft. Der Verbraucherservice Post geht der Beschwerde nach und fordert ggf. den Postdienstleister zur Prüfung des Sachverhalts und zur Stellungnahme auf.“
Eine weitere Anlaufstelle ist das von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Thüringen betriebene Portal „Post-Ärger.de“ Diese Informations- und Beschwerdeplattform wird vom Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz sogar gefördert. Wer Grund zur Beschwerde hat, wird aufgefordert, eine Eingabe zu machen. Ziel des Projektes ist es, unter anderem Missstände im Brief- und Paketmarkt aufzudecken, auf die Postdienstleister einzuwirken und aus den gewonnenen Erkenntnissen politische Forderungen zu formulieren. Auf Post-Ärger.de ist zudem eine Beschwerde-Pinnwand online, auf der ausgewählte besondere Fallschilderungen veröffentlicht werden. Mehr Infos gibt’s unter www.post-aerger.de