Die schönsten Geschichten schreibt das Leben. Dies gilt aber in der Regel nur für die unbeteiligten Dritten, die sich an solchen Geschichten erfreuen. Wer selbst Teil einer solchen Geschichte ist, hat oft wenig zu lachen. So erging es auch einem Malermeister, der von einem Zahnarzt auf rund 1.500 Euro für Mängelbeseitigung verklagt wurde. Dabei hatte er in dem Bungalow des Zahnarztes nie einen Pinselstrich aufgetragen.
Von dieser kuriosen Geschichte, die ein Gerichtsverfahren zu Tage brachte, berichtete der General-Anzeiger Bonn. Der Maler hatte von einem Zahnarztehepaar einen Auftrag für Renovierungsarbeiten erhalten. Er erschien zu dem vereinbarten Termin und wurde von der Zahnarztgattin, deren Ehemann auf Reisen war, empfangen. Zur Verwunderung des Malermeisters bat die Dame zu einem amourösen Frühstück. Der Malermeister schlug das liebevolle Angebot höflich aus. Als die Dame des Hauses aber nicht locker ließ, sah er keinen anderen Ausweg als fluchtartig das Haus zu verlassen. Einen Tag später war der Malermeister noch einmal vorgefahren, um die beauftragen Malerarbeiten auszuführen. Ihm wurde aber nicht geöffnet. Diese Darstellung des Malermeisters bestritt die Zahnarztgattin vor Gericht. Sie wird vom General-Anzeiger Bonn zitiert mit den Worten: „An dem Tag habe ich weder Lachs noch Sekt noch andere Ambitionen gehabt.“ Doch das Gericht schenkte der Zahnarztgattin keinen Glauben.
Aber wie kam es dann zu den fleckigen Wänden, den dicken grauen Farbtropfen, die in der Wohnung klebten, und den verschmierten Steckdosen? Wie der General-Anzeiger Bonn berichtete, lag nach Überzeugung der Richter der Verdacht nahe, dass die Zahnarztgattin selbst Hand angelegt hatte, um ihr Vorgehen zu vertuschen.
Der Zahnarzt unterlag in zwei Instanzen, zunächst vor dem Amtsgericht Rheinbach und sodann vor dem Landgericht Bonn.