Weg frei für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Wie energieeffizient müssen Neubauten und Bestandsbauten künftig sein? Das neue Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, weiß darauf eine Antwort. Am 18. Juni 2020 vom Bundestag beschlossen, gab nunmehr am Freitag, dem 3. Juli 2020, der Bundesrat ebenfalls für das GEG grünes Licht. Das Gebäudeenergiegesetz ist ein neues Regelwerk. Mit ihm werden die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäuden sowie der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung vereinheitlicht. Mit Inkrafttreten des GEG treten das Erneuerbare-Ernergien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie die Energieeinsparverordnung (EnEV) außer Kraft. Anwendung und Vollzug sollen damit erleichtert werden.

In Bezug auf den Wärmeschutz gelten in der neuen GEG keine höheren Mindeststandards als in der bisherigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Klimaschützer zeigten sich deshalb enttäuscht von dem neuen Gesetz. Für den Verbraucher wesentlich sein dürfte die Neuregelung zum Einbauverbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026.

Das Gesetz wird dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später soll das GEG in Kraft treten.

Nachtrag vom 1.9.2020:
Das neue Gebäudeenergiegesetz – GEG wurde zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1.11.2020 in Kraft. 

GDPR Cookie Consent mit Real Cookie Banner