Zum neuen Jahr ist die größte Reform des Bauvertragsrechts in Kraft getreten. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund haben ihre bereits seit 10 Jahren gemeinsam herausgegebenen Vertragsmuster an die ab dem 1. Januar 2018 gültigen Neuerungen angepasst.
Zur Verfügung stehen zukünftig ein Einzelgewerk/Handwerkervertrag (Bauvertrag mit Verbrauchern), der sowohl für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten, als auch für die Beauftragung von Einzelgewerken zur Errichtung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses verwendet werden kann.
Der Einfamilienhaus/Schlüsselfertigbauvertrag (Verbraucherbauvertrag) findet hingegen Anwendung, wenn ein Bauunternehmen mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Ein-/Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers beauftragt wird. Darüber hinaus kommt dieser Vertrag zur Anwendung, wenn der Bauunternehmer erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude erbringen soll, die einem Neubau gleichkommen. Erforderlich sowohl für den Neubau als auch für den erheblichen Umbau ist, dass sämtliche Leistungen zur schlüsselfertigen Errichtung aus einer Hand erbracht werden.
Die umfassende Überarbeitung der Verträge ist vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der Reform des Bauvertragsrechts erfolgt und spiegelt die dortigen Neuerungen wider. So wurden beispielsweise die Regelungen zu Leistungsänderungen und zusätzlichen Leistungen sowie zur fiktiven Abnahme an die neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Der Schlüsselfertigbauvertrag wurde um das dem privaten Bauherrn seit dem 1. Januar 2018 zustehende Widerrufsrecht ergänzt. Ebenso berücksichtigt wurden die vom Gesetz vorgegebenen verbraucherschützenden Regelungen im Bereich der Abschlagszahlungen.
Beide Verträge verfolgen das Ziel, dass Bauherr und Unternehmer die Baumaßnahme kooperativ abwickeln. Sie helfen den Vertragsparteien dabei, alle wesentlichen Punkte gesetzeskonform zu regeln, um so Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Anwendungsbereich des jeweiligen Vertrages sowie zum Ausfüllen der Verträge geben.
Wie auch in der Vergangenheit sind die Vertragsmuster kostenlos bei ZDB-Landesverbänden, Mitgliedsinnungen, in Haus & Grund-Ortsvereinen erhältlich.
Die Verträge können zudem im Internet (www.zdb.de und www.hausundgrund.de) als PDF-Datei heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. Die neuen Vertragsmuster finden Sie unter https://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/id/verbraucher-bauvertraege-
Quelle: ZDB