Maler, Stuckateure, Verputzer und Trockenbauer wissen, wovon die Rede ist. Das Verputzen, Streichen oder Tapezieren einer Decke, ist körperlich anstrengend. Eine solche Arbeit hinterlässt oft Schmerzen, da über längere Zeit über Kopf gearbeitet wird. Gehören solche Arbeiten auf Schulterhöhe oder über Kopf zum Arbeitsalltag und wird dies über Jahre ausgeführt, kann eine dauerhafte Schädigung des Schultergelenks die Folge sein. Nicht nur Schmerzen, sondern auch ein Kraftverlust im Arm kann damit einhergehen.
Seit 1. April 2025 ist eine Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine intensive und langjährige Belastung als Berufskrankheit anerkannt. Damit wurde Rechtssicherheit über die jeweiligen Anerkennungsvoraussetzungen der Erkrankung geschaffen.
Zur Erklärung: Die Rotatorenmanschette ist eine muskuläre Struktur, die das Schultergelenk kappenartig umfasst und stabilisiert. Die Sehnen von vier Muskeln, die vom Schulterblatt zum Oberarmknochen verlaufen, bilden die Rotatorenmanschette (Quelle: gelenk-klinik.de).
Die Berufskrankheitenliste wurde zum 1. April um insgesamt drei weitere Erkrankungen ergänzt. Neben der erwähnten Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter sind dies auch die Gonarthrose bei professionellen Fußballspielern sowie die chronische obstruktive Bronchitis, die durch langwierige Einwirkung von Quarzstaub hervorgerufen wird.