War die telefonische Krankschreibung zunächst bis 31. Dezember 2020 befristet, können nunmehr auch über den Jahreswechsel hinaus bis zum 31. März 2021 Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine Folgebescheinigung ist für weitere sieben Tage möglich. Dies beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Gesundheitswesen im Dezember und verlängerte damit die Sonderregelung um drei weitere Monate. Der Beschluss tritt zum 1. Januar 2021 in Kraft.