Seit Monaten herrscht nicht nur in deutschen Malerbüros Verwirrung. Im Geschäftsverkehr werden seit jeher Warenrückgaben, Reklamationen, Stornos oder Nachlässe als Gutschrift bezeichnet, da man dem Kunden einen schon berechneten Betrag mit diesem Beleg einfach wieder „gutschreiben“ will. Dann kam das … [Weiterlesen...] Infos zum Plugin Finanzministerium rudert zurück: Storno-Rechnung darf Gutschrift heißen!