Vor wenigen Tagen hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ beschlossen. Schnell wurde landauf landab nur noch von dem „Investitionsbooster“ für die deutsche Wirtschaft gesprochen. Ziel des Gesetzes: Mehr Wachstum, mehr Investitionen und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit für den Standort Deutschland.
Noch steht die Zustimmung des Bundesrats aus – sie wird jedoch in der Sitzung am 11. Juli 2025 erwartet. [Update: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Juli 2025 dem Investitionssofortprogramm einstimmig zugestimmt. Damit tritt das Gesetz in wesentlichen Teilen bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.]
Doch was genau verbirgt sich hinter dem vielgepriesenen Gesetzespaket?
Super-Abschreibung von 30 Prozent
Kernstück des Investitionsboosters sind neue, großzügige Abschreibungsregeln. Unternehmen erhalten künftig steuerliche Anreize, um schneller in neue Wirtschaftsgüter zu investieren. Konkret eingeführt wird eine „Super-Abschreibung“ für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden.
Für diese Wirtschaftsgüter gilt eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 Prozent, was bedeutet: Ein Großteil der Investitionskosten kann bereits im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Die Maßnahme ist bewusst befristet, um kurzfristige Investitionsentscheidungen zu fördern.
Sonderabschreibung für reine E-Fahrzeuge
Die E-Mobilität soll über Steuerbegünstigungen bei der Anschaffung von Firmenwagen gefördert werden. Für reine Elektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 angeschafft werden, wird eine degressive Sonderabschreibung eingeführt.
Im ersten Jahr können 75 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden – ein außergewöhnlich hoher Satz. Die Regelung gilt nicht nur für Elektro-Pkw, sondern auch für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge. Der Abschreibungszeitraum beträgt sechs Jahre, was der üblichen Nutzungsdauer entspricht.
Gleichzeitig wird die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis angehoben – von bislang 70.000 Euro auf 100.000 Euro. Damit wird der steuerliche Anreiz auch auf höherpreisige Modelle ausgeweitet.
ZDK-Kritik: Fehlender Investitionsanreiz bei Leasing
Doch diese Förderung greift zu kurz und geht dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nicht weit genug. Vizepräsident Thomas Peckruhn bemängelt, dass die Förderung nicht auf das Leasinggeschäft ausgeweitet wurde. So schaffe die Bundesregierung keine zusätzlichen Investitionsanreize im Leasinggeschäft, das mit mehr als 60 Prozent den überwiegenden Anteil der gewerblichen E-Fahrzeug-Neuzulassungen ausmache. Gerade in diesem Bereich sieht der Verband erhebliches ungenutztes Potenzial.
Senkung der Körperschaftssteuer ab 2028
Langfristig setzt das Gesetz auch bei der Körperschaftsteuer an. Ab dem Jahr 2028 soll der Steuersatz in jährlichen Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Der Zielwert von zehn Prozent ist dann im Jahr 2032 erreicht. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch eine dauerhafte Stärkung der Unternehmensstandorte in Deutschland und mehr internationale Wettbewerbsfähigkeit.
Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung
Ebenfalls im Maßnahmenpaket enthalten ist eine Erhöhung der steuerlichen Forschungsförderung für Unternehmen, mit der Investitionen in Entwicklung und Forschung gepusht werden sollen.
Kein großer Wurf für kleine Unternehmen
Mit dem Investitionssofortprogramm wird ein wichtiges Signal für die Wirtschaft und den Unternehmensstandort in Deutschland gesetzt. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der große Wurf für Handwerksbetriebe und kleine Mittelständler ausgeblieben ist. Von den Maßnahmen spürbar profitieren dürften eher Großunternehmen.
Keine Stromsteuersenkung für alle Betriebe
Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei der langersehnten und erhofften Absenkung der Stromsteuer. Vor allem energieintensive Handwerksbetriebe hatten dringend auf die im Koalitionsvertrag versprochene Absenkung der Stromsteuer gehofft. Doch nach den Beratungen im Koalitionsausschuss von Mittwochabend steht wohl endgültig fest: Es wird keine Absenkung der Stromsteuer für alle Unternehmen geben, wohl aber einen subventionierten Industriestrompreis.
Handwerkspräsident Jörg Dittrich findet zu dieser Entscheidung deutliche Worte. Er sagt: „Gerade viele Handwerksbetriebe – insbesondere solche in energieintensiven Gewerken – haben auf diese Zusage vertraut, sie in ihre Planungen einbezogen und darauf basierend unternehmerische Entscheidungen getroffen. Das ist nicht nur ein wirtschaftlicher Rückschlag für die nicht dem produzierenden Gewerbe zuzurechnenden Handwerksbetriebe, sondern untergräbt insgesamt das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Zusagen und Entscheidungen. Aber genau dieses Vertrauen ist für alle Betriebe unverzichtbar. Verlässliche, planbare Politik ist keine freiwillige Kür, sie ist die Grundlage für wirtschaftliches Handeln und Investitionsentscheidungen. Wenn zentrale, mehrfach zugesagte Entlastungen nicht kommen, während gleichzeitig teure politische Projekte umgesetzt werden, gerät bei den Betrieben das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit politischen Handelns insgesamt ins Wanken.”
Ob Investitionsbooster oder subventionierter Industriestrompreis – für Kleinbetriebe ist beides kein Grund zu lautem Jubel. Zwar setzt die schwarz-rote Koalition auf Wachstumsimpulse, verpasst aber ein wichtiges Signal an kleine Betriebe.