Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag anhand der Anzahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiterzahl und der Firmenkraftfahrzeuge ermittelt. Ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte ist beitragsfrei. Im Übrigen richtet sich die Beitragshöhe nach der durchschnittlichen Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Darunter fallen Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Auszubildende und geringfügig Beschäftigte werden nicht mitgerechnet.
Neue Zählweise bei Beschäftigtenzahl
War bis Ende 2016 allein die Gesamtzahl der Beschäftigten (Zählweise nach Köpfen) ausschlaggebend, das heißt die Berechnung der Beschäftigtenzahl erfolgte ohne Differenzierung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten, hat der Unternehmer seit 2017 eine Wahlmöglichkeit. Er darf bei Teilzeitbeschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit bei der Berechnung berücksichtigen. Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden werden mit 0,5, von nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 und von mehr als 30 Stunden mit 1,0 veranschlagt. Betriebe, die sich für die neue Berechnungsmethode entscheiden, müssen dies bis 31. März der zuständigen Landesrundfunkanstalt mitteilen. Handwerksbetriebe, die Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen, sollten daher ihren Rundfunkbeitrag checken. Durch die neue Berechnungsmöglichkeit könnte sich ein günstigerer Rundfunkbeitrag ergeben.
Änderungen fristgerecht mitteilen
Hat sich die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geändert, müssen Betriebe ebenfalls einmal jährlich, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März, die Beschäftigtenzahl der Beitragsservicestelle mitteilen.
Für die Beitragshöhe entscheidend ist die durchschnittliche Anzahl der im vorangegangenen Kalenderjahr Beschäftigten. So zahlt ein Kleinunternehmen mit bis zu 8 Beschäftigten für jede Betriebsstätte nur einen Drittelbeitrag von 5,83 Euro. Ein Unternehmen mit 9 bis 19 Beschäftigten zahlt für seine beitragspflichtige Betriebsstätte monatlich 17,50 Euro. Ein Kraftfahrzeug pro Betriebsstätte ist übrigens frei, Für jedes weitere fallen monatliche Beiträge in Höhe von 5,83 Euro an.
Rundfunkbeitrag schnell selbst berechnen
Der Rundfunkbeitrag lässt sich recht einfach berechnen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF, Deutschlandradio stellt auf seinen Seiten einen Beitragsrechner zur Verfügung.
Wenn Sie Ihren Beitrag berechnen wollen, klicken Sie einfach hier: Rundfunkbeitragsrechner