Für Betriebe des Baugewerbes besteht eine SOKA-Bau Pflicht. Betriebe, die zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren verpflichtet sind, müssen sich also bei SOKA-Bau anmelden. Nicht nur die Neuanmeldung wurde nach Angaben von SOKA-Bau jetzt „vereinfacht und schneller gemacht“, auch die Prüfung der Teilnahmepflicht an den Sozialkassenverfahren des Baugewerbes ist jetzt „in wenigen Minuten möglich“.
Die Neukunden melden sich mit ihrer E-Mail-Adresse auf www.soka-bau.de unter „Betrieb anmelden“ an, geben ihre Daten ein und werden anschließend schrittweise durch den Prozess geführt.
Über die Prüfung der Teilnahmepflicht erhält der Betrieb ein Prüfergebnis in Echtzeit. Die Bestätigung über die Teilnahmepflicht /-berechtigung oder eine Negativbescheinigung wird auf postalischem Weg übermittelt. Für die Übermittlung von Mitgliedsbescheinigungen und andere erforderliche Dokumente steht eine Upload-Funktion zur Verfügung.
Zugleich wurde auch der Internetauftritt von SOKA-Bau überarbeitet und kundenfreundlich umgestaltet. Für weitere Infos zur Neukundenanmeldung oder zum Stöbern auf der neuen Website einfach mal reinklicken: www.soka-bau.de
SOKA-Bau ist eine Dachmarke, unter der die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) repräsentiert werden.