Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz (BV Farbe) hatten sich bereits Ende letzten Jahres auf einen neuen einheitlichen Mindestlohn für Maler und Lackierer geeinigt. Der neue Tarifvertrag läuft bis zum 30. April 2021 und sieht eine stufenweise Anhebung des Mindestlohns für Maler und Lackierer vor.
Während für ungelernte Arbeiter bereits eine bundeseinheitliche Lohnuntergrenze gilt, wird diese für Gesellen bis 2020 in Ost und West angeglichen. Der Tarifvertrag sieht eine erste Anhebung zum 1. Mai 2017 vor. Demzufolge steigt ab Mai der Branchenlohn für Ungelernte von derzeit 10,10 Euro auf 10,35 Euro (Mindestlohn I) und für Gesellen von aktuell 13,10 Euro im Westen, 12,90 Euro in Berlin und 11,30 Euro im Osten auf 13,10 Euro im Westen und Berlin und 11,85 Euro im Osten (Mindestlohn II). Die nächsten Anhebungsschritte erfolgen dann jeweils zum 1. Mai 2018, 2019 und 2020.
Die Tarifvertragsparteien hatten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt, die im Tarifvertrag vereinbarten Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären, sodass die ausgehandelten Mindestlöhne bundesweit auch für Maler- und Lackierbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, gelten. Das Rechtsverordnungsverfahren läuft derzeit noch.
Nachtrag
Der Tarifvertrag wurde wie erwartet mit Wirkung zum 1. Mai 2017 für allgemeinverbindlich erklärt. Die Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (9. MalerArbbV) wurde am 28. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.