Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten sind seit dem 31. Oktober 1993 verboten. Das bedeutet für Handwerker, Heimwerker und Hausbesitzer, dass sie in älteren Gebäuden durchaus noch auf asbesthaltige Produkte stoßen können. Oft werden mit Asbest nur Produkte wie Dach- und Fassadenplatten oder Brandschutzisolierungen in Verbindung gebracht. Doch weit gefehlt. Asbest kann ebenso in Bodenbelägen und den darunter befindlichen Klebern sowie Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und bauchemischen Produkten verbaut sein. Werden nun solche Bauteile unsachgemäß bearbeitet oder ungeeigneten Arbeitsverfahren unterworfen, können gesundheitsschädliche Faserkonzentrationen in die Umgebungsluft gelangen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die „Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden“ veröffentlicht. Die Leitlinie soll dabei helfen, Baumaßnahmen in Gebäuden, die mit Asbest belastet sein könnten, zu planen bzw. durchzuführen. Die Leitlinie weist auf alle notwendigen Maßnahmen von der Planung bis zur Abfallentsorgung hin und stellt zudem alle relevanten Rechtsbereiche im Zusammenhang dar.
Der 29 Seiten umfassende Leitfaden ist übersichtlich und leicht verständlich umgesetzt. Weiterführende Verweise und Links ermöglichen ein noch vertiefenderes Studium der Thematik.
Der Leitfaden ist kostenfrei auf der Internetseite der BAuA abrufbar. Zum Download hier klicken: Leitlinie für die Asbesterkundung zur Vorbereitung von Arbeiten in und an älteren Gebäuden.