Keine Verlängerung: Corona-Arbeitsschutz-Verordnung läuft aus

Wie das Bundessministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, jüngst mitteilte, besteht angesichts des beständigen Abklingens der Infektionszahlen kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus zu verlängern. Damit läuft die Verordnung zu diesem Tag aus. 

Zugleich verweist das BMAS aber darauf, dass Arbeitgeber natürlich weiterhin aufgefordert seien, das Infektionsgeschehen zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen, da regionale und betriebliche Infektionsausbrüche weiterhin nicht ausgeschlossen seien.

Besteht also kein konkreter Anlass oder ein betriebliches Erfordernis dürften in den meisten Betrieben bis auf Weiteres Testangebote, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht sowie Abstands- und Lüftungsregeln ab Donnerstag der Vergangenheit angehören. Für die Betriebe bedeutet dies eine Rückkehr zur Normalität. 

Update vom 1. Juni 2022
Inzwischen hat das BMAS Empfehlungen zum Betrieblichen Infektionsschutz nach Auslaufen der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung auf seinen Internetseiten veröffentlicht (externer Link): FAQ des BMAS 

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