Der „Blaue Engel“ ist als Umweltzeichen eine fest etablierte Größe. Verbraucher dient er seit Jahrzehnten als Orientierungshilfe beim umweltfreundlichen Produkteinkauf. Das Umweltzeichen ist eine freiwillige Kennzeichnung, die strenge Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden, erfüllen muss. Aufgrund seiner starken Signalwirkung unterziehen sich viele Produkthersteller aber dem strengen Vergabeverfahren. Mehr als 12.000 Produkte tragen den Blauen Engel.
Für Innenwandfarben wurde das Umweltzeichen im Jahr 2000 eingeführt. Hunderte von Innenwandfarben sind aktuell mit dem Blauen Engel gekennzeichnet. Doch damit könnte ab 2021 Schluss sein. Im Dezember 2018 hat die Jury Umweltzeichen neue Vergabekriterien beschlossen. Die wichtigste Neuerung ist, dass Innenwandfarben, die den Blauen Engel tragen wollen, nicht mehr mit bioziden Wirkstoffen konserviert werden dürfen. Die Farbenhersteller müssen hierzu einen analytischen Nachweis erbringen. Dass der Verzicht auf Konservierungsstoffe für die Hersteller nicht von heute auf morgen umgesetzt werden kann und weitreichende Veränderungen in der Produktion bedeuten, steht außer Frage. Diesem Umstand versucht die Jury Rechnung zu tragen. Sie beschloss daher die Verlängerung der bisherigen Vergabekriterien unter Einhaltung des Moratoriums vom Dezember 2017 bis zum 31. Dezember 2020.
Die neuen Vergabekriterien wurden von der Farbenindustrie nicht mit Begeisterung aufgenommen. „Die Entscheidung der Jury Umweltzeichen über neue Vergabekriterien führt dazu, dass vier von fünf Innenwandfarben das Umweltzeichen verlieren werden. Damit geht für den Blauen Engel eine Erfolgsgeschichte zu Ende,“ kritisierte Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie (VdL) das Vorhaben und er sagt weiter: „Die Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar, denn bereits heute gelten für konservierte Wandfarben mit dem Blauen Engel die strengsten Grenzwerte weltweit.“